Universitätsrat     Logo

Beschreibung der Organisation


Kurzbeschreibung  
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Beschreibung  
Der Universitätsrat ist neben dem Rektorat und dem Senat eines der drei leitenden Kollegialorgane der Universität Mozarteum Salzburg. Seine Mitglieder dürfen keine Universitätsangehörigen oder ArbeitnehmerInnen der Universität und keine MitarbeiterInnen des für die Angelegenheiten der Universitäten zuständigen Bundesministeriums sein. Je zwei seiner fünf Mitglieder werden vom Senat der Universität Mozarteum gewählt bzw. von der Bundesregierung (Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung) nominiert. Diese vier Mitglieder bestellen im Rahmen der konstituierenden Sitzung einvernehmlich das fünfte Mitglied des Universitätsrates, dessen Funktionsperiode auf jeweils fünf Jahre begrenzt ist.
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Zu den Hauptaufgaben des Universitätsrates zählen die Wahl der Rektorin oder des Rektors sowie die Wahl der Vizerektorinnen und Vizerektoren. Ihm obliegt die Genehmigung des Entwicklungsplans und des Organisationsplans. Die Aufgaben des Universitätsrates sind im §21 Universitätsgesetz 2002 geregelt.